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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen?

    Kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen? Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Auch in Ausnahmesituationen wie der aktuellen COVID-19-Pandemie kann ein Arbeitgeber Homeoffice anordnen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Es ist jedoch wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Vereinbarkeit von Homeoffice mit den Arbeitsaufgaben und -zielen gegeben ist. Zudem sollten klare Regelungen zur Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Datenschutz im Homeoffice getroffen werden.

  • Wann ist ein Arbeitgeber attraktiv?

    Ein Arbeitgeber ist attraktiv, wenn er ein angenehmes Arbeitsumfeld bietet, in dem Mitarbeiter ihre Fähigkeiten entfalten und sich weiterentwickeln können. Zudem spielt eine faire Vergütung und die Möglichkeit zur Work-Life-Balance eine wichtige Rolle. Ein attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich auch durch klare Kommunikation, Wertschätzung der Mitarbeiter und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten aus. Letztendlich ist ein Arbeitgeber attraktiv, wenn er ein positives Image in der Öffentlichkeit hat und als vertrauenswürdig gilt.

  • Wie kann man sich als Arbeitsvermittler erfolgreich in der Branche etablieren und qualifizierte Kandidaten an potenzielle Arbeitgeber vermitteln?

    Um sich als Arbeitsvermittler erfolgreich zu etablieren, ist es wichtig, ein umfangreiches Netzwerk aufzubauen und gute Beziehungen zu potenziellen Arbeitgebern zu pflegen. Zudem sollte man über fundierte Kenntnisse des Arbeitsmarktes und der Anforderungen der Unternehmen verfügen. Durch eine professionelle und individuelle Betreuung der Kandidaten sowie eine gezielte Auswahl passender Bewerber für die Unternehmen kann man langfristige Erfolge erzielen.

  • Wie sollte ein guter Arbeitgeber sein?

    Wie sollte ein guter Arbeitgeber sein?

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  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

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  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Nebenjobs - Minijobs und die neue 400-Euro-Regel - Ein Wegweiser zum sicheren Zusatzverdienst
    Nebenjobs - Minijobs und die neue 400-Euro-Regel - Ein Wegweiser zum sicheren Zusatzverdienst

    Die Suche nach einem guten und seriösen Nebenjob gestaltet sich mitunter ganz schön schwierig. Und auch rechtlich und steuerlich gibt es einiges zu beachten, soll vom Zusatzverdienst etwas übrig bleiben. Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen rund ums Thema Nebenjob: - Welche Nebenjob-Arten gibt es? - Welche Rechte und Pflichten haben Nebenjobber? - Was sollte man steuerlich beachten? - Was kann man tun, wenn man an einen unseriösen Nebenjob-Anbieter gerät?

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  • Was kostet den Arbeitgeber ein Mitarbeiter?

    Was kostet den Arbeitgeber ein Mitarbeiter? Die Kosten für einen Mitarbeiter umfassen nicht nur das Gehalt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubs- und Krankheitsentgelt, Fortbildungen, Arbeitsmittel, Arbeitsplatzmiete und weitere betriebliche Aufwendungen. Zudem können auch Kosten für Recruiting, Einarbeitung und Personalverwaltung anfallen. Es ist wichtig, alle diese Kosten zu berücksichtigen, um den tatsächlichen Wert eines Mitarbeiters für das Unternehmen zu ermitteln. Letztendlich sind Mitarbeiter jedoch auch eine Investition in den Unternehmenserfolg und können durch ihre Leistung und Motivation einen hohen Mehrwert schaffen.

  • Wird ein Arztbesuch vom Arbeitgeber bezahlt?

    In der Regel übernimmt der Arbeitgeber nicht die Kosten für einen Arztbesuch, es sei denn, es handelt sich um einen arbeitsbedingten Unfall oder eine Verletzung während der Arbeit. In diesem Fall sind die Kosten normalerweise durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Ansonsten müssen Arbeitnehmer ihre Arztbesuche in der Regel selbst bezahlen oder können sich je nach Versicherung über ihre Krankenkasse erstatten lassen. Es ist jedoch ratsam, sich vorher über die genauen Regelungen im Unternehmen oder im Arbeitsvertrag zu informieren, da es auch Ausnahmen geben kann. In einigen Fällen bieten Arbeitgeber auch betriebliche Gesundheitsvorsorgeprogramme an, die bestimmte medizinische Leistungen abdecken können.

  • Sieht ein Arbeitgeber ein nicht bestandenes Zeugnis?

    In der Regel sieht ein Arbeitgeber nur die Zeugnisse, die von Bewerbern eingereicht werden. Wenn ein Zeugnis nicht bestanden wurde, ist es jedoch möglich, dass der Arbeitgeber dies erfährt, wenn der Bewerber dies in seinem Lebenslauf oder in einem Bewerbungsgespräch angibt. Es ist wichtig, ehrlich und transparent über die eigenen Bildungsabschlüsse zu sein.

  • Kann ein Arbeitgeber verlangen ein Drogentest zu machen?

    Ja, ein Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen verlangen, dass ein Mitarbeiter einen Drogentest macht. Dies kann in Branchen mit Sicherheitsanforderungen oder bei Verdacht auf Drogenkonsum am Arbeitsplatz der Fall sein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber klare Richtlinien und Verfahren für Drogentests hat und dass diese im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Mitarbeiter sollten sich über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Drogentests informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Letztendlich hängt die Zulässigkeit eines Drogentests vom jeweiligen Arbeitsverhältnis, der Branche und den gesetzlichen Bestimmungen ab.

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